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Ein Richterhammer über einem runden Holzblock auf einem Tisch.

Inflationsausgleichzahlungen in der Elternzeit

Erstinstanzliches Urteil - Vorsorgliche Geltendmachung von Ansprüchen

Das Arbeitsgericht Essen hat mit Urteil vom 16. April 2024 (Aktenzeichen 3 Ca 2231/23) entschieden, dass den Beschäftigten in Elternzeit im Geltungsbereich des TVöD die Inflationsausgleichszahlungen in voller Höhe zustanden, sofern ein Vollzeit-Arbeitsvertrag vorlag.

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