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Mitgliedsgewerkschaften

VdB Baden-Württemberg
Zuständig für die Beschäftigten der HV in Baden-Württemberg und der Filialen Freiburg, Karlsruhe, Reutlingen, Stuttgart, Ulm und Villingen-Schwenningen.

VdB Bayern
Zuständig für die Beschäftigten der Hauptverwaltung in Bayern und der Filialen Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg

VdB Berlin und Brandenburg
Zuständig für die Beschäftigten der Hauptverwaltung in Berlin und Brandenburg und der Filiale Berlin.

VdB Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
Zuständig für die Beschäftigten der Hauptverwaltung in xxx und der Filialen xxx.

VdB Frankfurt (Zentrale)
Zuständig für die Beschäftigten der Zentrale, Fachstellen, Ferienheime, Hochschule und des Tagungszentrums.

VdB Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
Zuständig für die Beschäftigten der Hauptverwaltung in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein und der Filialen Hamburg, Neubrandenburg und Rostock.

VdB Hessen
Zuständig für die Beschäftigten der Hauptverwaltung in Hessen und der Filiale Frankfurt.

VdB Nordrhein-Westfalen
Zuständig für die Beschäftigten der Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen und der Filialen Bielefeld, Dortmund und Köln.

VdB Rheinland-Pfalz und Saarland
Zuständig für die Beschäftigten der Hauptverwaltung in Rheinland-Pfalz und dem Saarland und der Filialen Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Saarbrücken.

VdB Sachsen und Thüringen
Zuständig für die Beschäftigten der Hauptverwaltung in Sachsen und Thüringen und der Filialen Chemnitz, Erfurt und Leipzig.