Den Wandel aktiv gestalten

Verbesserte Eingruppierungen erreicht

Die VdB Bundesbankgewerkschaft konnte im Rahmen eines am 21. November 2018 geführten Tarifgespräches mit der Deutschen Bundesbank deutliche Verbesserungen bei bundesbankspezifischen Eingruppierungen für die Kolleginnen und Kollegen erreichen.

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100 Jahre Frauenwahlrecht - 70 Jahre Grundgesetz - 30 Jahre friedliche Revolution

img 4625Gleich drei Jubiläen gilt es der Tage bei der Arbeitstagung des dbb beamtenbund und tarifunion in Köln zu würdigen. Zum Auftakt der auch in diesem Jahr prominent besuchten Tagung in der Kölner Messe konnte der dbb-Vorsitzende Ulrich Silberbach die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, Henriette Rekers, und den parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer, begrüßen. Stephan Mayer vertrat hierbei den auf Grund der aktuellen politischen Lage verhinderten Bundesinnenminister Horst Seehofer. Er betonte die gute Zusammenarbeit mit den dbb und versprach, zeitnah Regelungen zu schaffen, die den öffentlichen Dienst attraktiver machen werden.

Die Delegation der Bundesbank, angeführt vom Mitglied des Vorstands Dr. Johannes Beermann, und die Vertreter der VdB Bundesbankgewerkschaft hörten interessiert den Ausführungen der weiteren Redner, Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley und Ministerpräsident Armin Laschet, zu. Ebenso stieß die Podiumsdiskussion am zweiten Tag zum Thema "100 Jahre Frauenwahlrecht - Entwicklungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst" nach einem Impulsreferat von Prof. Gesine Schwan auf reges Interesse.

 

 

Redebeiträge als Videostream:

v.l.: Kristrin Rakel, Lisa-Marie Kiese, Julia Szimmuck, Michael Le und Carina LüdersDer Bundesjugendausschuss der VdB Bundesbankgewerkschaft hat in seiner Sitzung am 30.11.2018 Julia Szimmuck (Zentrale) zur neuen Vorsitzenden der VdB Jugend gewählt. Neue Stellvertreterin ist Kristin Hahnemann, Filiale Magdeburg.

Die Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit drei und mehr Kindern sind nach wie vor nicht entschieden. Zur Wahrung der Ansprüche ist es deshalb auch in diesem Jahr notwendig, Widerspruch gegen die Höhe der Besoldung einzulegen (s. auch VdB Aktuell 5/2017).

Einen Musterwiderspruch finden Sie im Mitgliederbereich unter "Arbeits- und Dienstrecht/Bundesbesoldungsgesetz".

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