Mitglieder können unter bestimmten Voraussetzungen auf kostenlose Rechtsberatung und gegebenfalls Verfahrensrechtsschutz zurückgreifen. Rechtschutz wird nur in Fällen gewährt, die mit der beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit zusammenhängen. Die Entscheidung über die Gewährung des Rechtschutzes trifft der Bundesvorstand, bzw. Ihre Mitgliedsgewerkschaft. Die Abwicklung erfolgt über Experten der Dienstleistungszentren des dbb. Eine Kostenerstattung für die Beauftragung eines eigenen Anwalts erfolgt grundsätzlich nicht. Bitte beachten Sie die Rechtschutzordnung.
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