Den Wandel aktiv gestalten

Angemessene Gehaltssteigerungen und attraktive Arbeitsbedingungen
Um als Arbeitgeber wettbewerbsfähig zu bleiben, muss das Gesamtpaket stimmen. Dazu gehören natürlich auch regelmäßige Entgeltsteigerungen. Unsere Tarifkommission weiß, „wo der Schuh drückt“ und kann dieses Wissen in die Verhandlungen mit dem Bundesinnenminister einbringen. Wir setzen uns trotz der Schuldenbremse weiterhin für Lohnerhöhungen oberhalb der Inflationsrate ein und werden nicht müde, ergänzend eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten zu fordern. Beide Statusgruppen und somit die gesamte Belegschaft müssen an zukünftigen Lohnsteigerungen partizipieren. Gleiches gilt für unsere Nachwuchskräfte, die in den verschiedenen Laufbahnen ihre Ausbildung durchlaufen. Jährliche Zuwächse sind nicht nur sachgerecht, sondern sorgen auch dafür, dass potenzielle Bewerber(innen) die von der Bundesbank angebotenen Rahmenbedingungen als attraktiv ansehen. Zu attraktiven Arbeitsbedingungen gehört ein gutes Arbeitsumfeld. Ihre VdB-Vertreterinnen und -Vertreter in den verschiedenen Personalräten kennen die dazu gehörenden Regelungen und achten zum Beispiel auf die Einhaltung der Vorschriften aus der Arbeitsstättenverordnung beziehungsweise aus dem Gesundheitsschutz. Um ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern, wurden bankseitig auch viele unserer Vorschläge umgesetzt. Dafür möchten wir uns auch in Zukunft für Sie einbringen. Gleiches gilt für den Erhalt beziehungsweise den Ausbau von Sozialeinrichtungen (zum Beispiel Kasinos/Ferienheime/Sportförderung).
Einheitliche (Bank-)Zulage
Wie alle Filialangehörigen und sehr viele Kolleginnen und Kollegen in den Hauptverwaltungen und der Zentrale, erachten auch wir die Dreiteilung der Bankzulage weiterhin als praxis- und gerechtigkeitsuntauglich. Die vor Kurzem vom Vorstand angepasste Regelung sorgt für großen Unmut, gefährdet nachhaltig den Betriebsfrieden und wirkt somit leistungshemmend. Weiterhin kommt es zu Friktionen am internen Arbeitsmarkt. Bei Abordnungen in den Filialbereich entfällt die Bankzulage und die Anzahl an Bewerbungen von Hauptverwaltungsangehörigen auf höherwertige Stellen in den Filialen hält sich auch in Grenzen. Wir werden nicht müde, bei unseren Gesprächen mit dem Vorstand und in der Politik diese Missstände darzulegen und für Änderungen zu werben. Vielleicht sollte bei den Lösungsansätzen auch eine neue Zulage beziehungsweise eine Umbenennung der Bankzulage in Betracht gezogen werden. Im Ergebnis ist wichtig, dass eine einheitliche, dynamische und mindestens auf Höhe der in der Zentrale gewährten Bankzulage erreicht wird. Eine nachhaltige und zukunftsweisende Personalpolitik auch in den Filialen und Hauptverwaltungen kann nur bei einer gleichwertigen Bezahlung erfolgreich sein.

 

 

Mehr herausgehobene Tätigkeiten
Durch Verhandlungen zur Entgeltordnung wurden im Filialbereich von der VdB Bundesbankgewerkschaft in den letzten vier Jahren rund 100 zusätzliche höherwertige Stellen im mittleren Dienst geschaffen, ein Schritt in die richtige Richtung. Weiterhin sehen wir aber in dieser Laufbahn noch zusätzlichen Handlungsbedarf. So sollten in den Filialen Sonderaufgaben gebündelt werden, um weitere herausgehobene Stellen oberhalb von A 7 beziehungsweise EG  6 ausschreiben zu können. Durch die Anhebung der Stellenobergrenzen wurde ab dem Sommer 2017 die Möglichkeit geschaffen, Stellen in den Hauptverwaltungen und der Zentrale höher zu bewerten. Allerdings sehen wir aufgrund der gestiegenen Anforderungen bei einigen Tätigkeiten, die derzeit im Korridor (A 6/A 7; A 6 bis A 8 oder A 9 bis A 11) bewertet sind, in einzelnen Referaten und Zentralbereichen noch Potenziale für eine höhere Bewertung. Des Weiteren sehen wir Nachholbedarf, was die Anzahl an Stellen mit Amtszulage beziehungsweise Aufstiegsstellen nach § 27 BLV angeht.Die durch das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz geschaffene Möglichkeit der Gewährung einer Zulage für die Besoldungsgruppe A 13 des gehobenen Dienstes, die bisher nur für den technischen Bereich möglich war, sollte zeitnah genutzt werden. Diese Neuregelung kann bei den Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes zur Anwendung kommen, die Funktionen innehaben, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben. Wir fordern die Bundesbank auf, alle Dienststellenebenen zu betrachten und im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit wohlwollend zu prüfen, für welche Posten dies infrage kommt. Insbesondere die Ruhegehaltsfähigkeit dieser Zulage steigert deren Attraktivität.Nach wie vor fordern wir für den Innenbetrieb in den Hauptverwaltungen Aufstiegsmöglichkeiten nach § 27 BLV in den höheren Dienst. Nach den guten Erfahrungen in allen Bereichen der Bank, lässt sich das Herausnehmen des Innenbetriebs für die „Bestenförderung“ im Hinblick auf die Attraktivitätssteigerung als Arbeitgeber und der Konkurrenzsituation im öffentlichen Dienst nicht länger begründen.

 

 

Erleichterungen für den Aufstieg in den höheren Dienst

Gemäß § 24 Bundeslaufbahnverordnung ist es für Beschäftigte des gehobenen Dienstes, die einen Masterabschluss besitzen und sich im Auswahlverfahren einer 
externen Stellenausschreibung durchgesetzt haben, möglich, in den höheren Dienst aufzusteigen. Dies ist – ohne Entlassung aus dem Beamtenverhältnis oder ein Referendariat – machbar.

Die Bundesbank sollte dieses vereinfachte Verfahren aufnehmen und für Hachenburg-Absolventen, die berufsbegleitend einen Masterabschluss erworben haben, den Aufstieg in den höheren Dienst zulassen. Damit werden die beruflichen Perspektiven für den gehobenen Dienst nachhaltig verbessert.

Versorgungsrechner

Wie hoch ist eigentlich meine Pension, wenn … ?

Mit dem Versorgungsrechner Online des BMI können Sie durch Selbsteingabe Ihrer versorgungsrelevanten Daten unkompliziert und direkt erfahren, wie hoch Ihre Alterssicherungsansprüche aus der Beamtenversorgung des Bundes sein könnten. Verschiedenste Szenarien können durchgespielt werden.

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 Tarifbeschäftigte können nun auch ihre Rentenansprüche online abrufen (Pilotprojekt):

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