Gemäß § 24 Bundeslaufbahnverordnung ist es für Beschäftigte des gehobenen Dienstes, die einen Masterabschluss besitzen und sich im Auswahlverfahren einer externen Stellenausschreibung durchgesetzt haben, möglich, in den höheren Dienst aufzusteigen. Dies ist – ohne Entlassung aus dem Beamtenverhältnis oder ein Referendariat – machbar.
Die Bundesbank sollte dieses vereinfachte Verfahren aufnehmen und für Hachenburg-Absolventen, die berufsbegleitend einen Masterabschluss erworben haben, den Aufstieg in den höheren Dienst zulassen. Damit werden die beruflichen Perspektiven für den gehobenen Dienst nachhaltig verbessert.
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