Liebe Kolleginnen und Kollegen,
dass der Vorstand das sogenannte Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) genutzt hat, um die seit 2006 nicht mehr an den linearen Gehaltsanpassungen teilnehmende Bankzulage für die Angehörigen der Zentrale und den Hauptverwaltungen zu erhöhen, ist grundsätzlich zu begrüßen.
Vor dem Hintergrund, dass der Stachel „Bankzulage“ bei den rund 2.500 Filialangehörigen immer noch spürbar schmerzt, sorgt diese Anpassung aber erneut für Unverständnis.
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