Den Wandel aktiv gestalten

Erleichterungen für den Aufstieg in den höheren Dienst

Gemäß § 24 Bundeslaufbahnverordnung ist es für Beschäftigte des gehobenen Dienstes, die einen Masterabschluss besitzen und sich im Auswahlverfahren einer 
externen Stellenausschreibung durchgesetzt haben, möglich, in den höheren Dienst aufzusteigen. Dies ist – ohne Entlassung aus dem Beamtenverhältnis oder ein Referendariat – machbar.

Die Bundesbank sollte dieses vereinfachte Verfahren aufnehmen und für Hachenburg-Absolventen, die berufsbegleitend einen Masterabschluss erworben haben, den Aufstieg in den höheren Dienst zulassen. Damit werden die beruflichen Perspektiven für den gehobenen Dienst nachhaltig verbessert.


Versorgungsrechner

Wie hoch ist eigentlich meine Pension, wenn … ?

Mit dem Versorgungsrechner Online des BMI können Sie durch Selbsteingabe Ihrer versorgungsrelevanten Daten unkompliziert und direkt erfahren, wie hoch Ihre Alterssicherungsansprüche aus der Beamtenversorgung des Bundes sein könnten. Verschiedenste Szenarien können durchgespielt werden.

-->Versorgungsrechner für Bundesbeamtinnen und -beamte

 Tarifbeschäftigte können nun auch ihre Rentenansprüche online abrufen (Pilotprojekt):

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