Erstinstanzliches Urteil - Vorsorgliche Geltendmachung von Ansprüchen
Das Arbeitsgericht Essen hat mit Urteil vom 16. April 2024 (Aktenzeichen 3 Ca 2231/23) entschieden, dass den Beschäftigten in Elternzeit im Geltungsbereich des TVöD die Inflationsausgleichszahlungen in voller Höhe zustanden, sofern ein Vollzeit-Arbeitsvertrag vorlag.