Den Wandel aktiv gestalten

Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigung

Das Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat am 5. Dezember 2024 eine Entscheidung zu Überstundenzuschlägen von Teilzeitbeschäftigten getroffen (Aktenzeichen 8 AZR 370/20), die auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 29. Juli 2024 (Aktenzeichen C-184/22 und C185-22) Bezug nimmt. Die Entscheidungsgründe des BAG sind derzeit noch nicht veröffentlicht. Zur Wahtung etwaiger Ansprüche stellen wir betroffenen Mitgliedern in unserem Mitgliederbereich einenb Musterantrag zur Verfügung.

zum vollständigen Information des dbb

zum Musterantrag 


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Mit dem Versorgungsrechner Online des BMI können Sie durch Selbsteingabe Ihrer versorgungsrelevanten Daten unkompliziert und direkt erfahren, wie hoch Ihre Alterssicherungsansprüche aus der Beamtenversorgung des Bundes sein könnten. Verschiedenste Szenarien können durchgespielt werden.

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