Das Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat am 5. Dezember 2024 eine Entscheidung zu Überstundenzuschlägen von Teilzeitbeschäftigten getroffen (Aktenzeichen 8 AZR 370/20), die auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 29. Juli 2024 (Aktenzeichen C-184/22 und C185-22) Bezug nimmt. Die Entscheidungsgründe des BAG sind derzeit noch nicht veröffentlicht. Zur Wahtung etwaiger Ansprüche stellen wir betroffenen Mitgliedern in unserem Mitgliederbereich einenb Musterantrag zur Verfügung.
zum vollständigen Information des dbb